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Schreckschusswaffen ohne PTB-Kennzeichnung:
Brevettata Modell “1949 Mondial” “EM-GE” Moritz u. Gerstenberger Revolver 6 mm, Hersteller unbekannt Röhm-Pistole mit “EM-GE”-Griffschalen
Die hier gezeigten Pistolen-Modelle (Mondial 1949, HS2, Perfecta “G”, “S”, Rhöner “SM10” trugen keine PTB-Kennzeichnung. Diese ist in Deutschland seit 1969 Pflicht. Der Paragraph 22 WaffG. und die 3. Verordnung regeln die Freistellung von Gas- und Alarmwaffen. Die Bauartprüfung erfolgt bei der „Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt“, kurz „PTB“. Der Altbesitz hätte bis 1976 angemeldet werden müssen. Gemäß §59 Abs. 1 WaffG. hatte, wer am 1.3.1976 die tatsächliche Gewalt über erlaubnispflichtige Schusswaffen ausübte, diese Waffen bis zum 1.6.1976 bei der zuständigen Behörde anzumelden. Zum Nachweis der Anmeldung stellte die Behörde eine Waffenbesitzkarte aus, sofern der Anmeldende die erforderliche Zuverlässigkeit besaß. Nach Ablauf der Anmeldefrist (1.6.1976) darf die tatsächliche Gewalt über anmeldepflichtige, jedoch nicht angemeldete Waffen nicht mehr ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man zum Besitz der Schreckschusswaffen ohne PTB-Kennzeichnung ein Bedürfnis benötigt. Ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze entfällt bei Schreckschusswaffen. Eine Alternative wäre noch § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG. Dann müsste man glaubhaft machen, als Waffensammler wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein, oder durch den Erwerb von Schusswaffen eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern. Wie soll man das bei Schreckschusswaffen herleiten? Die Anforderungen für den Erhalt einer WBK für Sammler sind als außerordentlich schwierig und kostenintensiv zu bezeichnen. - Das Erbenprivileg greift hier eben so wenig, da diese 5 Pistolen nicht testamentarisch vererbt wurden, und nicht registriert waren. Da fehlt dann jeglicher erforderlicher Beweis. Eine Anfrage bei der “Physikalisch Technischen Bundesanstalt” (PTB) ergab, dass ein nachträglicher Einzelbeschuss zur Erlangung der erforderlichen Kennzeichnung grundsätzlich nicht möglich ist, da dort nur Bauartprüfungen im Auftrag der Hersteller für deren neue oder modifizierte Modelle gemacht werden. Überdies wäre das bei den 5 Pistolen ohnehin auch eine erhebliche Kostenfrage gewesen, die nicht zu rechtfertigen wäre! Unverzüglich nach dem Auffinden der alten Pistolen hatte ich als gesetzestreuer Bürger diese bei der zuständigen Kreispolizeibehörde gemeldet, um mich nicht dem Straftatbestand des illegalen Waffenbesitzes schuldig zu machen. Aufgrund der oben geschilderten Rechtslage wurde ich von der Behörde ultimativ aufgefordert, die Pistolen vom Büchsenmacher vernichten zu lassen, und darüber einen Vernichtungsnachweis vorzulegen. Dieser Aufforderung bin ich selbstverständlich, wenn auch schweren Herzens, nachgekommen. Es bleibt festzuhalten, dass es in Deutschland nahezu unmöglich ist, eine legale Sammlung alter Signalwaffen ohne PTB-Kennung aufzubauen und weiterzuführen. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das deutsche Waffengesetz meines Erachtens keiner Verschärfung bedarf, da die illegalen Waffen naturgemäß nicht reglementiert werden können und restriktivere Gesetze somit nur den ohnehin gesetzestreuen Bürger treffen. Vor der Vernichtung der Pistolen habe ich diese natürlich noch fotografiert. Alternativen wären gewesen: 1.) Die alten Pistolen einer berechtigten Person zu überlassen, jedoch welcher WBK-Inhaber würde dafür auch nur einen Eintrag und die damit verbundenen Gebühren opfern. Ggf. könnte eine solche Waffe ins Ausland transferiert werden, wo es die Regelung der PTB-Kennzeichnung nicht gibt 2.) Der Umbau auf Deko-Waffen, der natürlich sachgemäß und gesetzeskonform mit entsprechendem Nachweis durchgeführt werden müsste. Der Kostenaufwand dafür stünde in keinem Verhältnis zum materiellen Wert der Schreckschusswaffen. - So gingen sie dann den Weg in die “Ewigen Jagdgründe”... GUNIMO Januar 2003 (Hinweis, Juni 2006: Die im vorangegangenen Text benannten Gesetzesstellen und Paragraphen betreffen den Stand des “WaffG” vor dessen Novellierung. Trotzdem ist die gesetzliche Grundlage nach dem Inkrafttreten des Neuentwurfs am 1.4.2003 die gleiche.)
Brevettata Modell “1949 Mondial”: Kaliber .22 6-schüssiges Magazin Made in Italy
Kaliber 6 mm Flob. einschüssig Ausschuss oben Stahllauf, Kunststoffgriffstück
Seriennummer: 134852 Kaliber 8 mm K
Fotos weiterer Gaswaffen ohne PTB, eingesendet von Lesern: “Wadie” Gas-/Alarm-Pistole (Walter Diefke Sportwaffenfabrik)
Röhm-Pistole mit “EM-GE”-Griffschalen
Slavia 6mm Startpistole, "Made in Czechoslovakia", (Standort Austria)
Röhm RG2S, Kaliber 6 mm Flobert Platz, Ausschuss nach oben. Die Fotos wurden eingesendet und zur Veröffentlichung freigegeben von “muzzle.de”-Leser Manfred.
Foto unten: Vergleich “Röhm RGs2” mit PTB 31-69, Signalbecher
Röhm RG3S, Chromfinish, weiße Griffschalen
Unbekannter Signal-Revolver: Kaliber 6 mm Flobert. Die Fotos wurden eingesendet und zur Veröffentlichung freigegeben von “muzzle.de”-Leser Hans L. aus Vedbaek (Dänemark). - Vielen Dank. Der Lauf der Waffe ist geschlossen, mit Ausschussöffnung nach oben. Die einzigen Beschriftungen befinden sich auf dem Abzugszüngel (siehe Bilder). Hersteller, Baujahr und Herkunft sind gänzlich unbekannt. Falls jemand zur Identifizierung beitragen, oder sachdienliche Hinweise zu diesem Revolver geben kann, so bitte ich um Zuschrift an folgende eMail-Adresse: gunimo@muzzle.de Vielen Dank! Bisher vermittelte Erkenntnisse: Bei der Waffe handelt es sich um einen sog. “Radfahrer-Revolver” belgischer Bauart.- Die Buchstaben “BP” auf dem Abzugszüngel stehen vermutlich für die Initialien des Erbauers: “Bernhard Paatz”. In der flachen Aussparung hinter dem Abzug fehlt beim u. a. Exemplar eine kleine Deck- platte.
“DIEMUNI” (“Diefke Munition”), Kaliber 6,35 , Bj. ca. 1962. Hersteller war die Firma “SM Röhner Sportwaffen”, Modellbezeichnung “SM 3”. Die Fertigung des Modells “SM 3” (Kaliber 6,35 br. Gas) wurde ca. 1966 eingestellt. (Danke an “Carsten” für die Infos.) Chromfinish, weiße Griffschalen. Die Fotos wurden eingesendet und zur Veröffentlichung freigegeben von “muzzle.de”-Leser “Manfred”.
“DIEMUNI”, Version brüniert:
Die folgenden Fotos der “HS 4” wurden eingesendet von W. Tiemann. Vielen Dank für die Bilder und die Freigabe zur Publikation auf “muzzle.de”.
Die folgenden Fotos von SSW ohne “PTB”-Kennzeichnung wurden eingesendet von “Zinaida”. Der Standort der Pistolen ist Polen. Vielen Dank für die Bilder und die Freigabe zur Publikation auf “muzzle.de”. Bild unten: Em-Ge-Pistolen (“Gerstenberger & Eberwein”). Oben links vermutlich “Mod. 2”, die andern “Mod. 6”
Bild unten: Em-Ge-Pistole (“Gerstenberger & Co.”)
Bild unten: Em-Ge-Pistolen (“Moritz u. Gerstenberger”)
Bilder unten: “Röhm RG3” in verschiedenen Ausführungen
Bilder unten. Links: “Guntoys C 1862”, Rechts: “Guntoys M.302 - C 1661” # 337261
Bilder unten: “Mubis” - Patent RP No. 2882 (Polen, mutmaßlich vor WK II)
Bilder unten: “Toroz Mod. Start” # 002118, Ungarn
Bilder unten: “Zarej W U.P RZ.P”, Polen, vermutlich vor WKII
Foto unten. Obere Reihe v. l.: 2 x polnische “Start”-Pistolen, tschechische “Slavia”. Untere Reihe v. l. : “Toroz Start” (Ungarn), 2 x “Telly”
Fotos unten: Record Modell “A”
Foto unten: Record Modell “GP1S”
Zur optischen Gegenüberstellung zwei “Record”-Modelle mit PTB-Kennzeichnung:
Bilder unten: Mayer & Riem “Victoria”
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