EKOL ES66

EKOL ES66

    

Hersteller: Voltran AV Silahlari LTD. STI.

Fertigung: Made in Turkey

Modell:  EKOL ES66

Serien-Nr.: EHG-1160021

System: CO2-Repetierpistole

Antrieb: 12-g-CO2-Kartusche

Kaliber: 4,5 mm Stahl BB

Magazinkapazität: 15 Kugeln

Geschossgeschwindigkeit (Vo): ca. 125 m/s (Herstellerangabe)

Abzug: Single Action (SA) / Double Action (DA)

Abzugscharakteristik: Kratzige, raue Gesamtcharakteristik. DA = langer Vorzugsweg, sehr hoher Widerstand, kein Druckpunkt  / SA = verkürzter Vorzug, etwas verminderter Widerstand, kein Druckpunkt vor Schussauslösung

Lauf: glatt (ohne Züge)

Sicherung: keine manueller Sicherung

Visierung: nicht justierbar (starr)

Länge: 195 mm

Höhe: 145 mm

Breite: 36 mm

Gewicht: 991 g (leer)

Ausführung: Vollmetallgehäuse, Plastikgriff (umlaufend)

Lieferumfang: Waffe mit Manual im Kunststoffkoffer

Ausstattung: Beweglicher Metallschlitten nur bei entnommenem Magazin - kein Blowback – Schlittenfanghebel Fake - keine Sicherung - Entspannhebel beidseitig - entnehmbares Magazin (BB-Reihenmagazin mit Ventileinheit im Griffstück)

Bewertung: Rustikaler Gesamteindruck, spärliche Ausstattung

Hinweis: Die Bedienungsanleitung ist sehr klein gedruckt mit winzigen Abbildungen. Die deutsche Übersetzung ist schlecht und enthält sogar sachliche Fehler.

Preis 2012: ca. 110,- EUR

    

    

 

Beschriftung

Bei der Beschriftung der “EKOL ES66” liegen Licht und Schatten nahe beisammen. Während Modellbezeichnung und Kaliberangabe gelasert sind, wirkt die aufgebrachte Serien-Nummerierung wie freihändig eingetackert. “F” im Pentagon und “ESC”-Importeursiegel sind dagegen sauber eingeschlagen.

    

 

Mündungsansicht

        

    

 

Griff

Der schwarze Plastikgriff umschließt das Griffstück komplett. Bei insgesamt guter Handlage und angemessener Griffigkeit generiert das Hartplastik allerdings keine komfortable Haptik, ohne aber knarzig zu wirken.

    

    

 

Visierung

Die offene Visierung ist starr und leider recht klein ausgefallen, sowie ohne zusätzliche Markierungen ausgeführt. Leider bietet das Visierbild einen sehr schwachen Kontrast. Das abgerundete Korn neigt je nach Umfeldbeleuchtung zu störenden Spiegelungen. (Abbildungen unten)

    

 

Abzug

Die “EKOL ES66” verfügt über einen SA-/DA-Abzug, eine “BlowBack”(*1)-Funktion ist nicht gegeben.

    

    

Bilder unten: Bei vorgespanntem Hahn im SA-Modus (Foto rechts) verkürzt sich der Vorzugsweg geringfügig und der Abzugswiderstand ist etwas vermindert. Leider ist die Abzugscharakteristik alles andere als gut. Gegen einen  erheblichen Widerstand bewegt sich das Züngel kratzig-rau und ohne Druckpunkt in Richtung Schussaulösung. Eine feinfühlige Schussabgabe ist damit leider völlig unmöglich.

    

 

”Blow Back”(*1) - Dieser Begriff findet bei CO2- und Softair-Waffen Verwendung, wenn ein Teil des Treibgases bei Schussabgabe dazu verwendet wird, den Schlitten/Verschluss nach hinten zu bewegen, um den Rückstoßimpuls, wie er beim Repetieren einer Feuerwaffe auftritt, zu simulieren. Dabei wird der Hahn oder das Schlagstück gespannt, wenn eine SA-Funktion gegeben ist. Die Waffe funktioniert semiautomatisch.

Double Action (DA) beschreibt einen sogenannten Spannabzug von Selbstladewaffen, bei dem der Abzug das Schloß (Hahn oder Schlagstück) spannt und dann bei weiterem Durchziehen den Schuss auslöst. Bei einem Revolver wird auch die Trommel um eine Kammer weitergedreht. Double Action Only (DAO) bedeutet, dass man die Waffe nicht vorspannen kann, also kein Single-Action-Modus möglich ist.

Single Action (SA) bedeutet, dass man den Hahn (oder ein Schlagstück) vorher manuell spannt, bevor man den Abzug betätigt. Der Abzug führt also nur noch eine Aktion durch, nämlich das Auslösen des Schusses. Vorteil: Der Abzugswiderstand wird geringer und der Abzugsweg kürzer, was der Schusspräzision zu Gute kommt.

 

Schlitten

Die “ES66” hat einen beweglichen Metallschlitten. Durch das Zurückziehen wird der Hahn vorgespannt und die Waffe in den SA-Modus gebracht. Theoretisch!! In der Praxis funktioniert dies aber ausschließlich bei herausgenommenem Magazin, was de facto ebenso nutzlos wie unsinnig ist! Sobald das Magazinmodul im Schacht steckt, ist der Schlitten arretiert. Es bleibt somit im Schießbetrieb nur noch das einfache Hahnspannen mittels Daumenzug (Fotos unten).

    

Fotos unten: Der Schlittenfanghebel (links) ist ebenso ein Fake, wie das nur angedeutete Hülsenauswurffenster im Schlitten (Bild rechts).

    

 

Entspannhebel / “Sicherung”  -  Bedienungsanleitung

Unter Menüpunkt 9.) im Kapitel “Sic(h)erheitsvorschriften” in der Bedienungsanleitung findet sich folgende Beschreibung: “Schieben Sie die Hahnsicherung, befindet sich an beiden Seiten der Pistole, nach oben, damit der Hahn schiessbereit ist (Bild 2)”. Ah ja! - Leider ist es jedoch so, dass die “ES66” über gar keine manuelle Hahnsicherung verfügt! Das was ausschaut wie ein Sicherungshebel ist lediglich ein Entspanndrücker für den Hahn: Betätigt man diesen bei vorgespanntem Schlagstück (SA-Modus), bewegt sich der Hahn wieder nach vorne in die Rastpostion (DA-Modus).

  

    

    

Das Thema Bedienungsanleitung ist hier ein eher dunkles Kapitel. Neben einer schlechten, teils abenteuerlichen Übersetzung ins Deutsche und viel zu kleiner Schriftgröße nebst winzigen Abbildungen, begegnen dem Leser auch sachliche Fehler. Einen davon habe ich bereits oben genannt. Ein weiterer ist in Deutschland sogar strafrechtlich relevant”. Er betrifft Menüpunkt 3.) im Kapitel “Sic(h)erheitsvorschriften” und dort heißt es: “Jugendliche dürfen diese Pistole nur unter Beaufsichtigung eines Erwachsenen (über 18) benutzen.”

Diese Aussage ist definitiv falsch! In Deutschland darf eine erwachsene Person keine Schusswaffe einem Minderjährigen zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt überlassen! Damit würde sich dieser im Sinne der §§ 2 und 27 WaffG. strafbar machen, denn:

Minderjährige und Druckluftwaffen >0,5 J: Minderjährige dürfen keine Waffen erwerben oder besitzen. Besitzen bedeutet, dass man die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt (Umgang). Daher ist das Überlassen einer Waffe an Minderjährige durch eine erwachsene (volljährige) Person nicht erlaubt, auch wenn diese den minderjährigen Schützen während des Umgangs mit der Waffe beaufsichtigt.

WaffG:

§ 2

Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es gelten folgende Besonderheiten/Ausnahmen:

§ 27

Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

(1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

(2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

(...)

    

 

Magazin

Implementierung der 12-g-CO2-Kartusche

Das Magazin wird per Druckknopf am Griffstück vor dem Übergang in den Abzugsbügel entriegelt und gleitet dank seines hohen Eigengewichts selbsttätig aus dem Schacht. Beim Einsetzen arretiert es wiederum selbstständig.

    

Die Fixierschraube für die 12-g-CO2-Kapsel ist am Griffboden überstehend und leider frei sichtbar, was der an sich guten Optik der Pistole etwas abträglich ist. Beim Fixieren und Anstechen der Kapsel stößt man also mal wieder auf den guten alten Knebelverschluss. (Fotos unten)

    

    

Fotos unten: Die Ventileinheit am Magazinbauteil. Im Bild unten rechts ist der Anstechdorn mit dem ihn umgebenden blauen Dichtungsring zu sehen.

    

 

Kugelmagazin

Fotos unten: Im 15 BBs fassenden Magazin arbeitet eine Spiralfeder, welche die eingefüllten Stahlkugeln nach oben vor das Ventil drückt.

Fotos unten: Seitlich ist eine Rastung eingelassen, um die Feder während des Befüllens unten zu halten. Nach dem Einfüllen der letzten Kugel wird der Schieber mit einem kurzen Fingertipp wieder aus seiner Arretierung gelöst. Funktionell einwandfrei.

 

 

Auf dem Schießstand

Wer meine Waffenreviews kennt, der erwartet in diesem Kapitel des Artikels natürlich die üblichen Schilderungen zu Stärken und Schwächen der Waffe im Schießbetrieb, sowie detaillierte Hinweise zu Eigenschaften und Verhalten. Dieses mal jedoch lässt mich das Erlebte relativ sprachlos zurück, sodass ich es beim Zeigen einer einzigen Scheibe belassen möchte, denn dieses Bild spricht wohl eindeutig für sich...

Bild unten: LP-10-m-Scheiben 17x17 cm, beschossen aus 7 m Distanz. Waffe im beidhändigen Anschlag mit aufgelegten Unterarmen gehalten. Projektile: “Walther Premium Steel BBs 4,5 mm” (UMAREX)

Scheibe = 10 Schüsse (bei aufsitzendem Spiegel) - Die Kugeleinschläge sind nachträglich mit schwarzen Kreisen gekennzeichnet. Wer nur 8 Kreise findet hat richtig gezählt. Zwei Kugeln schlugen irgendwo außerhalb des Kartons (Maße: 355 x 260 mm) ein.

Weiterführende Links:

        

 

 

Fazit

Auf den ersten und zweiten Blick erinnerte mich die türkische “EKOL ES66” unwillkürlich an die frühen Modelle (“A-101” / “A-112”) des russischen Hersteller “ANICS” aus dem Jahr 2000. Spartanisch ausgestattet, leicht rustikale Ausführung und eine beinahe brachiale Anmutung im Bezug auf die Bedienbarkeit. Wer dieses raue Ambiente liebt, eine Vollmetallwaffe bevorzugt, die knappe Ausstattung sowie einige Merkwürdigkeiten in Kauf nimmt und bereit ist dafür rund 110,- EUR auf den Tisch zu legen, der könnte sich mit dieser Pistole vermutlich arrangieren. KÖNNTE! Wäre da nicht das völlig desolate und demotivierende Bild, welches die Testwaffe auf dem Schießstand abgegeben hat. Streukreise wie man sie sonst nur vom Reiswerfen bei Hochzeiten kennt.

Danksagung: Vielen Dank an die Firma “ESC GmbH” für die freundliche Unterstützung durch die Bereitstellung der Testwaffe für dieses Review.

GUNIMO

März 2012