Arcus Viper

Arcus Viper

Die „Arcus Viper“ ist ein CO2-betriebenes, pistolenartiges Gerät welches zum Abschießen einzelner Pfeilgeschosse konzipiert ist und basiert auf dem Modell “Arcus Arrowstar”. “Viper”-Preis 2019: 480,- EUR

(Arcus, lateinisch für “(Kreis-)Bogen”, Arcus (Waffe), ein römischer Kampfbogen)

Der Antrieb der Pfeile erfolgt mittels einer ins Griffstück implementierten 16-Gramm-CO2-Kartusche. Wahlweise kann auch eine handelsübliche 12-Gramm-Kapsel unter Verwendung des beiliegenden Adapters eingesetzt werden. Implementiert wird die Kartusche in eine Halterung (Bild unten), die vom Griffstückboden her zugeführt und handfest bis zum Anstechvorgang eingeschraubt wird. Die Pfeile mit austauschbaren Spitzen, erreichen eine Energie von bis zu 34 Joule.

Im Gegensatz zur “Arcus Arrowstar” ist die “Viper” keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes * und daher ohne Einschränkung bei der Geschossgeschwindigkeit in Deutschland frei ab 18 Jahren erhältlich. * Achtung! Waffengesetzänderung 1.9.2020: Pfeilwaffen sind nun vom deutschen Waffengesetz umfasst und nicht mehr frei erwerbbar ab den 18. Lebensjahr. Für den Besitzt ist die behördliche Registrierung und der Eintrag in eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich.

(Siehe dazu auch den BKA-Feststellungsbescheid zur “FX Verminator” )

Vergleiche “Arcus Arrowstar” (Waffe im Sinne des deutschen WaffG.):

Vergleiche “HS75 Hülsenpfeilpistole” (keine Waffe im Sinne des deutschen WaffG.):

 

Fotos unten: “Viper”-Mündungsansicht ohne und mit Pfeil. Es handelt sich hier nicht um einen Lauf, sondern um ein Hohlrohr, dass von einem Mantel umgeben ist (Bild links). Der Hohlpfeil wird über das Rohr geschoben (Bild rechts).

  

Foto unten: Die mit Gewinde versehene Spitze des Matallpfeils kann durch Abschrauben ausgetauscht werden. Feld- und Jagdspitzen sind verfügbar.

Fotos unten: Beim Blick durch den ventilierten Gehäusemantel kann man sehr schön erkennen, dass der Pfeil über das Hohlrohr geschoben und nicht in dieses hineingesteckt wird. Dies macht den entscheidenden Unterschied aus, warum die “Viper” nicht als “Waffe im Sinne des Gesetzes” eingestuft * wird. Sprich: Das Geschoss wird nicht durch einen Lauf hindurch getrieben.

* Achtung! Waffengesetztänderung 1.9.2020: Pfeilwaffen sind nun vom deutschen Waffengesetz umfasst und nicht mehr frei erwerbbar ab den 18. Lebensjahr. Für den Besitzt ist die behördliche Registrierung und der Eintrag in eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich.

Foto unten: Der Pfeil ist bis zum hörbaren Einrasten in seine Abschussposition eingesteckt.

Fotos unten: Das CO2-Kartuschen-Modul.

Foto unten: Die am Griffstück platzierte Sicherungseinrichtung. Im anliegenden, gesicherten Zustand blockiert der linksseitig angebrachte Sicherungshebel das Abzugszüngel.  Zunächst wird von der rechten Seite aus der Sicherungshebel nach links herausgedrückt, sodass dieser in der herausstehenden Position beweglich wird. Das Züngel kann nun zur Schussabgabe durchgezogen werden. Allerdings muss zum tatsächlichen Schießen zunächst noch die Druckkammer am Ventil mit CO2-Gas geflutet werden. Für diese Aktion kommt erneut der doppelfunktionale Sicherungshebel ins Spiel. Drückt man diesen nach unten, hört man ein leises Zischen, welches signalisiert, dass eine adäquate Gasmenge mit einem Dampfdruck von ca. 60 Bar * (bei Raumtemperatur) aus der Kartusche über das kurz öffnende Ventil in die Druckkammer geströmt ist. Dieser Vorgang muss vor jeder Schussabgabe nach Einsetzen eines Pfeils wiederholt werden. Will man die Druckkammer entleeren, ohne einen Schuss abzugeben, wird dies mittels Drücken des dafür vorgesehenen Knopfes an der rechten Pistolenseite durchgeführt. Ein Zischgeräusch ist dabei deutlich vernehmbar.

 

Anwendererfahrung: “muzzle.de”-Leser Dirk L. ist Besitzer einer “Arcus Viper” und schreibt: (Zitat) “Was ich sagen kann über die “Viper” ist, dass sie sehr präzise ist und einen Streukreis von etwa 7 cm hat mit ordentlich Power auf 22 Meter. Alles in allem ein schönes Teil. Lediglich der Preis ist mit 479 Euro recht hoch. Dafür ist sie aber von sehr guter Qualität.”  (Zitatende)

Danksagung: Vielen Dank an Dirk L. für die Übermittlung und Freigabe seiner Fotos und Informationen für diesen Bericht.

 

Die Verbotsparteien sind natürlich längst auf diese Art “Waffen” aufmerksam geworden und schreien mal wieder reflexartig nach einer erneuten Verschärfung des Waffengesetz.

 

 

Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Pfeilgerät “FX Verminator Mk II Extreme”:

 

GUNIMO

April 2019 / Dezember 2020