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Waffenschein für Gaswaffen:
Ein Thema bei der Novellierung des Waffengesetzes war der sogenannte "kleine
Waffenschein" für Gaswaffen. Das ist jedoch ein ganz “alter Hut”! Schon 1966 hat die Stadt Köln offenbar Waffenscheine für Gaswaffen ausgestellt. Sogar eine Beschränkung bzw. ein Bedürfnis wurde angegeben: "Führen auf
Geschäftsfahrten". Na, da erleben wir ja ein 'Revival' der 60er Jahre...
Schon 1965 war das ein Thema in der Zeitschrift "DWJ" (Deutsches Waffen Journal). Man sieht: Alles schon mal da gewesen! Das hat
also nun 36 Jahre gedauert, bis diese ‘Errungenschaft’ tatsächlich Einzug ins WaffG. hält. Das ist eine “tolle Leistung” der Gesetzgebung, und so unsinnig, ...oder vielleicht doch hintersinnig?
GUNIMO
Mai 2001
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