Gamo Viperexpress

Stolperfallen im Deutschen Waffengesetz am Beispiel des Luftgewehrmodells  “Gamo Viperexpress” / “Viperskeet”

 

Gamo „Viperexpress“ /  Gamo „Viper Skeet“ (Made in Spain) - Fotos unten: “Gamo,” offizielle Katalog-/ Pressefotos

Legaler Besitz nach deutschem Recht möglich?

 

Gamo „Viperexpress“

Beim Gamo „Viperexpress“ handelt es sich um ein Luftgewehr welches für das Verschießen von Schrot aus einem glatten Lauf ausgelegt ist. Es kann mittels einer separaten Ladehülse auch ein Diabolo verschossen werden.

                           (Schrothülse links, Ladehülse rechts)

Die Waffe generiert eine Mündungsenergie von >7,5 Joule und kann deshalb in Deutschland nur mit Eintrag in eine Waffenbesitzkarte (WBK) legal besessen werden. Es handelt sich nicht um eine sogenannte „Freie Waffe“! - Der Bedarf für dieses Modell ist daher hier zu Lande entsprechend gering, der offizielle „Gamo“- Deutschlandimporteur bietet Sie folglich gar nicht an.

Die Hoffnung der deutschen Schrotflinten-Interessenten ruht hier entsprechend auf einer „abgespeckten“ freien Variante für den deutschen Markt. – Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;-)

 

Gamo „Viper Skeet“

Dieses Modell ist ein Druckluftgewehr mit gezogenem Lauf für das Verschießen von Projektilen im Kaliber 4,5 mm oder wahlweise 5,5 mm, je nach Laufkaliber. Es ist in der PTB-Liste (Liste der in Deutschland durch die „Physikalisch-Technische-Bundesanstalt“ zugelassenen freien Druckluftwaffen.) geführt, da dessen Mündungsenergie < 7,5 Joule beträgt. Es handelt sich um eine „Freie Waffen“ für den Erwerb und den Besitz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ohne weitere Auflagen.

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/download/Anzeigeliste.pdf

 

Schrot-Druckluftwaffen mit relativ geringer Energieentwicklung sind zwar für das sportliche Schießen relativ sinnfrei, für Sammler und Exotenjäger aber dennoch sehr interessant. Der Markt gibt diesbezüglich nämlich kaum etwas her. Die Nachfrage nach einer solchen Schrotflinte in „freier Ausführung“ ist dementsprechend durchaus groß, nur leider für deutsche Schützen derzeit nicht zu realisieren. Zumindest nicht legal!!

 

Jedoch, wo eine Nachfrage erkannt wird, kommen auch Anbieter zum Zuge.

So tauchten in Deutschland bereits Gamo „Viperexpress“-Exemplare auf, die mit einem „F“ im Fünfeck markiert waren, also mit der in Deutschland für „Freie Waffen“ erforderlichen Kennzeichnung. Da das Modell aber wie bereits erwähnt nicht in der PTB-Liste geführt ist, wurde diese Kennzeichnung illegal aufgebracht und die Waffe an arglose oder „bedenkenlose“ Käufer abgegeben. Ohne WBK-Eintrag aber de facto illegaler Waffen- besitz! Deshalb Finger weg, die Folgen könnten unangenehm werden!

 

Der neueste Verkaufs-Coup ist nun folgende Kombination.

Der Fachhändler bietet dem geneigten Interessenten ein Gamo „Viper Skeet“ an und legt im Paket einen Wechsellauf ohne Züge im Kaliber 5,5 mm Schrot bei. Der Erwerber freut sich, bewegt sich in diesem Moment auch auf völlig legalem Terrain! Das Angebot wird zu Recht mit „frei ab 18 Jahren“ deklariert. – Keine Einwände! So weit, so gut.

Ernst wird es erst dann, wenn der Set-Besitzer auf deutschem Hoheitsgebiet nun auf die nahe liegende Idee kommt, aus seiner „Viper Skeet“ eine Schrot-Waffe zu machen, in dem er in Eigenarbeit schnell mal den vorliegenden Schrotlauf montiert.

Was dann? – Der Laie staunt, jedoch der Fachmann wundert sich nicht!

Mit einem Mal wird nämlich aus dem „F“-markierten „freien“ Gewehr eine WBK-pflichtige Flinte, da das „Viper Skeet“ in der nun entstandenen Version nicht in die PTB-Anzeigeliste aufgenommen würde. Analog zum Schwestermodell „Viperexpress“ liegt nämlich dann aufgrund des glatten Laufs mit geringerem Reibungswiderstand eine Waffe > 7,5 Joule Mündungsenergie an. Das „F“ muss in dem Falle natürlich nach- haltig von der Waffe entfernt werden, mit anschließend fälligem WBK-Eintrag. Für den losen Lauf ohne Waffe ist der Besitz hingegen kein Problem. Analogie: So genannte „Exportfedern“, nachrüstbar für viele Modelle.

Weiterführende Links:

http://www.muzzle.de/Recht/Beschussverordnung/beschussverordnung.html

http://www.muzzle.de/Recht/Eigenimport/eigenimport.html

Für deutsche Kunden ist das o. g. Set-Angebot also unbedenklich, solange man alles so lässt wie es ist. Ob das aber im Sinne des Käufers ist, ist fraglich. - Alles weitere muss dann jeder mit sich selber ausmachen und mit den ggf. entstehenden Folgen leben. Illegaler Waffenbesitz kann teuer werden und auch sonst höchst unangenehm. Egal ob „nur“ Druckluftwaffe oder scharfe Feuerwaffe.

Augen auf, beim Waffenkauf! Und immer einen Seitenblick  aufs Waffengesetz richten, schnell steht man mit einem Bein im Fettnapf.

GUNIMO

August 2008