Beretta 92 FS XX-TREME

Beretta 92 FS XX-TREME

Hersteller: UMAREX GmbH & Co. KG

Modell: Beretta 92 FS XX-TREME (brüniert) mit originalen “PB”-Markings (Lizenz)

Vorbild: Beretta 92 FS (9 mm Para)

Erschienen: 2004 (Grundmodell 1998)

Serien-Nr.: H062544503

  

System: CO2-Revolversystem mit innenliegender Trommel

Antrieb: 12 g CO2-Kapsel

Kapselkapazität: ca. 80 verwertbare Schüsse, insgesamt ca. 100

Kapselladesystem: patentiertes “Power-Schnellspannsystem”

Kaliber: 4,5 mm D

Kapazität: 8 Schuss (Trommelmagazin aus Zinkdruckguss)

Magazinsystem: “Fastaction”

Abzug: Single Action / Double Action (Spannabzug) (Bilder unten)

  

Abzugswiderstand: SA = ca. 2.500 g / DA = ca. 3.700 g

Abzugscharakteristik: Gute saubere Gesamtcharakteristik. Im DA-Modus längerer Weg und beeinträchtigt durch das mittels Spannabzug zu drehende Trommelmagazin.

Präzision: Auf Distanzen um 10 Meter sind Streukreise von 20 - 30 mm realisierbar

Länge: 210 mm (ohne Kompensator), Länge Komp. = 125 mm

Höhe: 140 mm (mit Standardvisierung), incl. montiertem RedDot: ca. 210 mm

Breite: 38 mm (ohne Montage für RedDot)

Gewicht: 1.280 g (leer, ohne Anbauteile), Kompensator: 76 g, Montage: 68 g, Top Point: 230 g, Gesamt (incl. Komp., Montage und RedDot): 1.654 g

  

Lauflänge: 115 mm (4,5’’), gezogen

Mündungsgeschwindigkeit (max.) Vo: ca. 120 m/s (Herstellerangaben)

Visierung: Balkenkorn, seitlich verstellbare Kimme (Standardvisierung), Zubör=Matchvisier (auch höhenverst.)

Visierlinie: 150 mm Standardvisier, 180 mm Matchvisier (Bilder unten)

    

Sicherung: Schwenkhebel beidseitig für Abzug-/Schlagbolzensicherung und Abzugssperre bei geöffnetem Verschluss (Bilder oben)

Lieferumfang: Waffe (XX-TREME-Version nicht in Nickelfinish erhältlich), 2 Magazine, Manual, Inbusschlüssel, RedDot (“Walther Top Point”) mit Montage, Kompensator aus Kunststoff

 

  

  

Bilder unten: Die Mündungsansichten der “XX-TREME” mit Gewinde für den Kompensator, und der einfachen “92 FS” (Nickelfinish). Die “XX-TREME” mit einem nachgerüsteten langen Korn für die Matchvisierung.

  

Bilder unten: Der Kunststoffkompensator der “XX-TREME”

  

Bilder unten: Vergleich der UMAREX-Kompensatoren. Oben im Bild der Metall-Komp. der “Nighthawk”, unten Kunststoffkomp. der “XX-TREME”

  

  

Die offene Visierung

Die “XX-TREME” kommt normalerweise mit einem “Walther Top Point”-Leuchtpunktvisier zum Kunden. Daher wird die Waffe mit der nur seitlich justierbaren standardmäßigen offenen Visierung ausgerüstet, wie sie auf den Bildern die “92 FS-Nickel” trägt. Demgegenüber ist auf der “XX-TREME” die höhen- und seitenverstellbare Micrometervisierung nachgerüstet. (Bild unten links) - Das Bild rechts unten zeigt den Höhenunterschied der jeweils zur Verwendung kommenden Korne.

  

    

Das Umrüstset der offenen Visierung:

Anleitung für die Umrüstung der offenen Visierung:

  

  

Durch die Verwendung der deutlich höheren Micrometervisierung ist man in der Lage, die mit Kompensator ausgerüstete “XX-TREME” auch mit offener Visierung zu schießen, da diese, im Gegensatz zur Standard- visierung, knapp über den Durchmesser des Kompensators hinaus ragt. (Bild unten)

  

  

Wichtiger Hinweis zur unten gezeigten Katalogabbildung: Der Erwerb und der Besitz von Lasern und Lampen, die für Schusswaffen bestimmt sind, ist in Deutschland nach gültigem WaffG. verboten, ebenso wie das Anbringen von Lasern und Lampen. Das gilt auch für “freie Waffen”! Die abgebildeten Versionen sind in Deutschland nicht legal zu besitzen! Allgemein wird häufig der Begriff "Lampenverbot" verwendet. Das steht für das strikte Verbot, an Schusswaffen Leuchtmittel (Taktisches Licht/tactical light) anzubringen, die das Ziel anstrahlen, beleuchten oder markieren. 

WaffG, Anlage 1

4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. Infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
4.2 Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
4.3 Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).

WaffG, Anlage 2 - Abschnitt 1 - Verbotene Waffen:

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]1.2 Schusswaffen [...] oder
1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
[...]

GUNIMO

Oktober 2006