Feuerzeug “Record GP1S”
Nicht alltäglich: Ein Feuerzeug in der Optik einer Gas-/Signal-Taschenpistole der Marke “Record”, “Modell GP1S”.
Das Gehäuse besteht komplett aus Plastik.
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Hinweis:
Siehe Führverbot von Anscheinswaffen:
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) - Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
1.6 Anscheinswaffen (WaffG Stand Juli 2009)
Anscheinswaffen sind 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen
(Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, 1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für
Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum
Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten,
neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.
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Foto unten zum Vergleich: Die Schreckschuswaffe (mit aufgeschraubtem Pyrobecher) “Record GP1S”, PTB 167:
Danksagung: Vielen Dank an “schlucke0815” für das Überlassen der Feuerzeugfotos
GUNIMO
Februar 2015
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