ZG 30 CO2

zurück zum Beitrag

F.10 Zielfernrohrgewehr 30 für CO2 & Druckluftwaffen (ZG 30 CO2)

F.10.1 Waffe

Zugelassen sind CO2- & Druckluftgewehre als Einzellader oder Mehrlader im Kaliber 4,5 mm (.177) mit einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule mit Zielfernrohr. Die Waffe muss mit dem „F im Fünfeck“ gekennzeichnet sein. Das Maximalgewicht der Waffe darf 6,5 kg inklusive Zweibein, Zielfernrohr und Montageringen nicht überschreiten.

F.10.2 Schäftung

Beliebig, jedoch maximale Vorderschaftbreite 76 mm; eine Hakenkappe ist nicht zulässig.

F.10.3 Abzug

Die Art des Abzuges ist freigestellt. Jeder sichere Abzug darf benutzt werden.

F.10.4 Zielfernrohr

Es darf mit beliebiger Vergrößerung geschossen werden. Die Wahl des Absehens ist freigestellt.

F.10.5 Munition

30 Diabolos. Alle Geschoßformen im Rahmen der gültigen Gesetze sind zugelassen. Ein Wechsel der CO2- oder Druckluftkartusche während des Matches ist nicht zugelassen.

F.10.7 Anschlagsart

Sitzend aufgelegt. (Näheres regelt die Ausschreibung)

Die Waffe darf vor dem Abzugsbügel auf einer Länge von nicht mehr als 150 mm unterstützt werden. Eine seitliche Anlage des Vorderschaftes ist nicht zulässig.

Die Verwendung eines handelsüblichen Ein-, Zwei- oder Mehrbeines ist zulässig. Die Schulterstütze darf mit keinem Teil die Unterlage berühren. Zwischen der Auflage des Tisches und der Schulterstütze darf sich nur die Hand des Schützen befinden.

F.10.8 Bekleidung

Es sind keine sind Schiessjacken, Schiesshandschuhe und Schiessmützen

jeglicher Art zugelassen.

F.10.9 Schusszahl

Die Anzahl der Probeschüsse ist beliebig.

30 Wertungsschüsse.

F.10.10 Schiesszeit

20 min. für Probe und Wertungsschüsse. Für Auf- und Abbau jeweils 5 Min.

F.10.11 Scheibe

Scheibe Nr. ZG-30

F.10.12 Anzeige

Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas

erfolgen.

F.10.13 Scheibenentfernung

10 m (+/- 0,5 m)

F.10.14 Auswertung

Auf dem gesamten Wertungsbereich der Scheibe ( unterhalb der schwarzen Linie ) dürfen max. 30 Schüsse abgegeben werden.

In jedem Wertungsfeld max. ein Schuss.

Für den Fall das sich in einem Wertungsfeld mehr als ein Schuss befindet, wird der schlechteste Schuss gewertet.

Für jeden zuviel auf der Scheibe abgegebenen Schuss werden 50 Punkte vom Gesamtergebnis abgezogen.

Bei Punktgleichheit wird wie folgt gewertet:

Gesamtergebnis der fünfer Blocks 6, dann des fünfer Block 5, usw.

Es gelten die allgemeinen Regeln der BDMP Sportordnung Teil A

zurück zum Beitrag